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   VGH Bayern, 08.07.2015 - 7 CE 15.450   

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https://dejure.org/2015,18047
VGH Bayern, 08.07.2015 - 7 CE 15.450 (https://dejure.org/2015,18047)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.07.2015 - 7 CE 15.450 (https://dejure.org/2015,18047)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Juli 2015 - 7 CE 15.450 (https://dejure.org/2015,18047)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Schulfotoaktionen; Zustimmung der Schulleitung; Zuwendungen; strafrechtliche Relevanz; einstweilige Anordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Zuwendungen eines privaten Schulfotografen an die Schule als Bestechung i.R.d. Durchführung einer Schulfotoaktion

  • rewis.io

    Zuwendungen an Schule zur Durchführung einer Schulfotoaktion

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung von Zuwendungen eines privaten Schulfotografen an die Schule als Bestechung i.R.d. Durchführung einer Schulfotoaktion

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Belohnungen und Geschenke - Schulfotoaktion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 52
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.05.2011 - 3 StR 492/10

    Schulfotograf; Bestechung; Bestechlichkeit; Beweiswürdigung (lückenhafte);

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.2015 - 7 CE 15.450
    Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat mit Schreiben vom 14. November 2011 die staatlichen Schulen in Bayern, die Staatlichen Schulämter sowie die Ministerialbeauftragten für die Realschulen, Gymnasien sowie die Fachoberschulen und Berufsoberschulen von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26. Mai 2011 - 3 StR 492/10 - unterrichtet.

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 26. Mai 2011 - 3 StR 492/10 - klargestellt, dass § 334 Abs. 3 Nr. 2 StGB (Bestechung) bereits den Versuch unter Strafe stellt, durch das Anbieten, Versprechen oder Gewähren eines Vorteils auf die Ermessensentscheidung eines Amtsträgers (hier: die erforderliche Zustimmung der Schulleitung zur Durchführung einer Schulfotoaktion) Einfluss zu nehmen.

    Wenn der Täter mit einer angebotenen Zuwendung tatsächlich nicht den organisatorischen Aufwand bei der Durchführung der Fotoaktionen vergüten, sondern die Schulleitung dahin beeinflussen will, ein konkretes Unternehmen mit der Fotoaktion zu betrauen, sind die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 334 Abs. 3 Nr. 2 StGB ohne weiteres erfüllt (vgl. BGH, U.v. 26.5.2011 - 3 StR 492/10 - juris Rn. 9).

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